Jugendhilfe im Strafverfahren Beratung und Unterstützung

    Jugendgerichtshilfe

    Wenn junge Menschen straffällig werden, dann kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

    Beschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

    Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:

    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
       

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3410 Allgemeiner Sozialer Dienst

    Beschreibung

    Familienunterstützender Dienst, Unterstützung bei Erziehungsproblemen

    Der ASD ist der sozialpädagogische Basisdienst für alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und
    jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr.

    Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, einschließlich Inobhutnahmen nach
    § 42 SGB VIII


    Schon immer war es Aufgabe des ASD, die Garantenstellung des Jugendamtes wahrzunehmen,
    d.h. Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu schützen.

    Beratung in erzieherischen Fragen

    - Unterstützung bei Erziehungsproblemen
    - Unterstützung zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung
    - Gewährung von Hilfe zur Erziehung
    - Beratung von Kindern, Jugendlichen und/oder Eltern bei häuslichen Konfliktsituationen

    Frühe Hilfen, Förderung der Erziehung in der Familie

    Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfen für junge Volljährige, normiert sind die Hilfen zur Erziehung in den §§ 27 ff SGB VIII, die Eingliederungshilfe in §§ 35 a SGB VIII und die Hilfen für junge Volljährige in § 41 SGB VIII.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagarinstraße 99/101

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Herderstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-3400

    Fax: 0365 838-3405

    E-Mail: ASD@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der JugendhilfeVermeidung von Untersuchungshaft  

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arrest, Straftat, Jugendgericht, Jugendstrafanstalt, Jugendstrafe, JGH, Jugendgerichtshilfe, JSA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English