Jugendhilfe im Strafverfahren Beratung und Unterstützung

    Jugendgerichtshilfe

    Wenn junge Menschen straffällig werden, dann kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

    Beschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

    Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:

    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
       

    Hinweise für Erfurt: Jugendgerichtshilfe

    Mitwirkung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene in Strafverfahren vor den Jugendgerichten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Spezialdienste Jugendhilfe

    Adresse

    Lieferanschrift

    Steinplatz 1

    99085 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Augustinerkloster
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 5
    • Haltestelle: Steinplatz
      Linie:
      • Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-4831

    Fax: 0361 655-4709

    E-Mail: Jugendamt@Erfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Hinweise für Erfurt: Jugendgerichtshilfe

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Erfurt: Jugendgerichtshilfe

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der JugendhilfeVermeidung von Untersuchungshaft  

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arrest, Straftat, Jugendgericht, Jugendstrafanstalt, Jugendstrafe, JGH, Jugendgerichtshilfe, JSA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English