• Emleben (Landkreis Gotha, Thüringen)
Jagdschein Erteilung

Jagdschein Erteilung beantragen

Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein.

Beschreibung

Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen können (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Landratsamt Gotha - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Adresse

Hausanschrift

18.-März-Straße 50

99867 Gotha

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03621 214-511(Jagdangelegenheiten)

Telefon Festnetz: 03621 214-538(Fischereiangelegenheiten)

Fax: 03621 214-599

E-Mail: Ordnung@kreis-gth.de

Formulare

Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Jagdscheins

Version

Technisch erstellt am 04.06.2008

Technisch geändert am 11.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes

Personalausweis

Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

zwei Passbilder zum Erstantrag

Formulare

Voraussetzungen

Volljährigkeit

bestandene Jägerprüfung

jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung

Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

Verfahrensablauf

Die Erteilung eines Jagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.

Fristen

Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist u. a. abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Kosten

Die Erteilung eines Jagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.
 
Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 45,00 Euro; ermäßigt: 22,50 Euro

Jahresjagdschein für 1 Jahr: 70,00 Euro; ermäßigt: 35,00 Euro

Jahresjagdschein für 3 Jahre: 135,00 Euro; ermäßigt: 67,50 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 12.10.2021

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 11.12.2024

Stichwörter

Ausländerjagdschein, Jagderlaubnis, Jagdausübung, Jägerprüfung, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdprüfung, Forst

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024