Jagdschein Erteilung

    Jagdschein Erteilung beantragen

    Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen können (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
    Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

    Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt - Jagd und Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3210

    E-Mail: waffenwesen@kreis-eic.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Jagdscheins

    Stichwörter

    Angelnd, Fischen, Fischerei, Jagd, Waffen, Waffen Besitzkarte, Waffenbesitz, Waffenschein, Waffenwesen, Wildmarken

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3201

    Fax: 03606 650-9000

    E-Mail: rechtsamt@kreis-eic.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Jagdscheins

    Weitere Informationen

    Weitere Ansprechpartner: Straßenverkehr: 03606 650-3610 / Fahrerlaubnis: 03606 650-3621 / KFZ-Zulassung: 03606 650-3630 / Gewerbe: 03606 650-3227

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes

    Personalausweis

    Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

    zwei Passbilder zum Erstantrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit

    bestandene Jägerprüfung

    jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung

    Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung eines Jagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.

    Fristen

    Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung ist u. a. abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Erteilung eines Jagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.
     
    Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 45,00 Euro; ermäßigt: 22,50 Euro

    Jahresjagdschein für 1 Jahr: 70,00 Euro; ermäßigt: 35,00 Euro

    Jahresjagdschein für 3 Jahre: 135,00 Euro; ermäßigt: 67,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 12.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Forst, Jagdausübung, Jägerprüfung, Jagdprüfung, Jagdgenehmigung, Ausländerjagdschein, Jagen, Jagderlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English