Jagdschein Erteilung

    Jagdschein Erteilung beantragen

    Wer die Jagd ausüben möchte, benötigt einen in Deutschland erteilten Jagdschein.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen können (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre (§ 11 Abs. 4 Bundesjagdgesetz) oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage nach einheitlichen Mustern erteilt.
    Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz).

    Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

    Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

    Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

    Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkerhof 13

    07548 Gera

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-2480

    Fax: 0365 838-2495

    E-Mail: ordnungsamt@gera.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Jagdscheins

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2009

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes

    Personalausweis

    Nachweis einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

    zwei Passbilder zum Erstantrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit

    bestandene Jägerprüfung

    jagd- und waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung

    Vorhandensein einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Reglungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt.

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung eines Jagdscheines wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller den Jagdschein.

    Fristen

    Es bestehen keine gesonderten Fristen. Die Hinweise der zuständigen Behörde sind zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung ist u. a. abhängig von der Zuarbeit weiterer Behörden. Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Kosten

    Die Erteilung eines Jagdscheines ist kostenpflichtig. Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Verwaltungsgebühr und dem Anteil der Jagdabgabe zusammen.
     
    Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 45,00 Euro; ermäßigt: 22,50 Euro

    Jahresjagdschein für 1 Jahr: 70,00 Euro; ermäßigt: 35,00 Euro

    Jahresjagdschein für 3 Jahre: 135,00 Euro; ermäßigt: 67,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 12.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Ausländerjagdschein, Jagderlaubnis, Jagdausübung, Jägerprüfung, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdprüfung, Forst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024