Internationalen Führerschein beantragen
Wenn Sie einen (befristeten) Aufenthalt in außereuropäischen Staaten planen, dann benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Der Internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.
In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch z. B. bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist in den meisten Fällen vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.
Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.
Zur Beantragung müssen Sie als Antragsteller/in persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 1.36.3 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Aus organisatorischen Gründen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde bis auf Weiteres ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist unter den Rufnummern 03675/871-490, -503 und -280 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de möglich.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-280
Telefon Festnetz: 03675 871-490
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-488
Kontaktperson
Frau M. Lipfert
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-280
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Frau J. Eckardt
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-503
Fax: 03675 871-404
Frau K. Jäger
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Fax: 03675 871-404
Telefon Festnetz: 03675 871-490
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lkson.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- bei Vorlage des Reisepasses ist auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (wenn Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, wird der jetzige Führerschein gleichzeitig in den EU-Kartenführerschein umgetauscht), oder gültiger Drittstaatenführerschein ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat und ohne Rand, Frontalaufnahme (sog. Biometrisches Passbild); bei gleichzeitigem Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden 2 Bilder benötigt
-
Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Formulare
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Erteilung eines Internationalen Führerscheins oder Versagung
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Fristen
Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Die Bearbeitungszeit nimmt cirka zehn Arbeitstage in Anspruch.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Die Bearbeitungszeit nimmt cirka zehn Arbeitstage in Anspruch.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig (in der Regel drei Jahre) und bedarf nach Ablauf einer erneuten Beantragung und Ausstellung des Dokuments.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.02.2022