Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    Wenn Sie einen (befristeten) Aufenthalt in außereuropäischen Staaten planen, dann benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Der Internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.

    In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch z. B. bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist in den meisten Fällen vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.

    Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.

    Zur Beantragung müssen Sie als Antragsteller/in persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - BürgerServiceZentrum

    Aktuelles

    Weitere Informationen zum BürgerServiceZentrum des Landratsamtes Nordhausen finden Sie unter https://landkreis-nordhausen.de/buergerservicezentrum.

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr Dienstag 08:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr Nutzen Sie bitte unseren Terminservice unter https://termine.landkreis-nordhausen.de/ ! Für die  Zulassungsbehörde  ist aufgrund des hohen Kundenaufkommens unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich . 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-9119

    E-Mail: bsz-info@lrandh.thueringen.de(Zulassung & Fahrerlaubnis)

    De-Mail: info@lrandh.de-mail.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2007 (von: Peter Finke)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • bei Vorlage des Reisepasses ist auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen
    • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (wenn Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, wird der jetzige Führerschein gleichzeitig in den EU-Kartenführerschein umgetauscht), oder gültiger Drittstaatenführerschein ggf. mit Übersetzung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat und ohne Rand, Frontalaufnahme (sog. Biometrisches Passbild); bei gleichzeitigem Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden 2 Bilder benötigt
    • Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
    • Vollendung des 18. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
    • Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
    • Erteilung eines Internationalen Führerscheins oder Versagung

    Fristen

    Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach dem 2. Abschnitt der Anlage zur  Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 17.04.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)