Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen
Wenn Sie einen (befristeten) Aufenthalt in außereuropäischen Staaten planen, dann benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Der Internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.
In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch z. B. bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist in den meisten Fällen vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.
Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.
Zur Beantragung müssen Sie als Antragsteller/in persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde können nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Wir bitten Sie, dazu die Online-Terminvergabeoder die Telefonnummer der Fahrerlaubnisbehörde unter (03643) 762 228 zu nutzen.
Requests at the Fahrerlaubnisbehörde can only be processed by prior appointment. We kindly ask you to use the online appointment system or the telephone number of the Fahrerlaubnisbehörde at (03643) 762 228.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Kontakt
Kontaktperson
Frau I. Helmli
Telefon Festnetz: 03643 762-237
Telefon Festnetz: 03643 762-237
Frau A. Kuklinski
Telefon Festnetz: 03643 762-239
Telefon Festnetz: 03643 762-239
Frau L. Strohbach
Telefon Festnetz: 03643 762-267
Telefon Festnetz: 03643 762-267
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- bei Vorlage des Reisepasses ist auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (wenn Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, wird der jetzige Führerschein gleichzeitig in den EU-Kartenführerschein umgetauscht), oder gültiger Drittstaatenführerschein ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat und ohne Rand, Frontalaufnahme (sog. Biometrisches Passbild); bei gleichzeitigem Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden 2 Bilder benötigt
-
Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Formulare
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Erteilung eines Internationalen Führerscheins oder Versagung
Fristen
Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.02.2022
Stichwörter
Führerschein, Fahrausweis, internationaler Führerschein, Fahrerlaubnis, Lappen