Führerschein - Internationalen Führerschein beantragen
Wenn Sie einen (befristeten) Aufenthalt in außereuropäischen Staaten planen, dann benötigen Sie in der Regel einen internationalen Führerschein.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Der Internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern soll, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug unterwegs ist.
In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch z. B. bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist in den meisten Fällen vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.
Informieren Sie sich bitte frühzeitig, ob für Ihr Reisezielland ein Internationaler Führerschein erforderlich ist, denn dieser muss mindestens 6 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen.
Zur Beantragung müssen Sie als Antragsteller/in persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.
Hinweise für Erfurt: Internationaler Führerschein
- Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
- EU- Kartenführerschein muss ausgestellt sein (eventuell vorher Umtausch)
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
Kontakt
Kontaktperson
Fahrerlaubnisangelegenheiten A - Di
Telefon Festnetz: 0361 655-7533
Fahrerlaubnisangelegenheiten Dj - Hf
Telefon Festnetz: 0361 655-7577
Fahrerlaubnisangelegenheiten Hg - Lim
Telefon Festnetz: 0361 655-7573
Fahrerlaubnisangelegenheiten Lin - Ra
Telefon Festnetz: 0361 655-7542
Fahrerlaubnisangelegenheiten Rb - Sim
Telefon Festnetz: 0361 655-7552
Fahrerlaubnisangelegenheiten Sin - Z
Telefon Festnetz: 0361 655-7521
Internet
Formulare
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- bei Vorlage des Reisepasses ist auch eine aktuelle Meldebescheinigung vorzulegen
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (wenn Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerschein sind, wird der jetzige Führerschein gleichzeitig in den EU-Kartenführerschein umgetauscht), oder gültiger Drittstaatenführerschein ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat und ohne Rand, Frontalaufnahme (sog. Biometrisches Passbild); bei gleichzeitigem Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden 2 Bilder benötigt
-
Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Hinweise für Erfurt: Internationaler Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
Formulare
Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage
Verfahrensablauf
- Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen
- Antragsprüfung und -bearbeitung durch die zuständige Stelle
- Erteilung eines Internationalen Führerscheins oder Versagung
Fristen
Bei einer Versagung gilt die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche einmonatige Widerspruchsfrist.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem 2. Abschnitt der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hinweise für Erfurt: Internationaler Führerschein
14,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Hinweise für Erfurt: Internationaler Führerschein
Terminvergabe in der Führerscheinstelle
Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.
Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.
Hinweis
- wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht unter Beifügung des originalen EU-Führerscheins und des Originalpersonaldokumentes aus
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.02.2022
Stichwörter
Führerschein, Fahrausweis, Lappen, Fahrerlaubnis, internationaler Führerschein