• Molschleben (Landkreis Gotha, Thüringen)
Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen

Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)

Beschreibung

Unter dem Begriff Immissionsschutz wird die Gesamtheit aller Bestrebungen zusammengefasst, die Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Hauptinstrument des Immissionsschutzes in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Für den Immissionsschutz sind Emissionen und Immissionen im Allgemeinen

  • Luftverunreinigungen,
  • Geräusche (Lärm),
  • Erschütterungen
  • Licht,
  • Wärme,
  • Strahlen,

die von Anlagen, dem Verkehr und anderen vom Menschen direkt verursachten Tätigkeiten ausgehen. Immissionen wirken auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Atmosphäre, Boden, Wasser sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter ein. Neben Emissionen menschlichen Ursprungs gibt es auch Emissionen aus natürlichen Quellen wie z. B. Vulkane, Sümpfe, Vegetation.

Beschwerdeverfahren:

Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei einer der u. g. Stellen beschweren. Der Eingang der Beschwerde wird durch die Behörde im Regelfall bestätigt. Ist die Behörde selbst nicht für diesen Betrieb zuständig, teilt sie es Ihnen mit und übermittelt die Beschwerde an die zuständige Stelle.

Für Beschwerden sind keine speziellen Unterlagen oder Dokumente vorgeschrieben. Bei konkreten Beschwerden über einzelne Verursacher wird die Bearbeitung der Beschwerde allerdings erleichtert, wenn Ihnen der Name des Betriebes, der Einrichtung, des Vereins oder der Person(en) bekannt ist und wenn Sie bereits konkrete Informationen über die Zeiten und die Art der möglichen Belästigung vorlegen können. Je konkreter die Beschwerde beschrieben wird, desto einfacher und schneller gelingt es, den Sachverhalt zu ermitteln.

LUFTVERUNREINIGUNGEN

Luftverunreinigungen (z. B. Rauch, Ruß, Staub, Gase, Dämpfe, Geruchsstoffe) entstehen vorwiegend bei Tätigkeiten in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr, aber auch in privaten Haushalten. Sie werden primär in die unterste Schicht der Atmosphäre eingetragen. Von dort können sie auch in höhere Schichten der Atmosphäre und damit an weiter entfernte Orte gelangen.

Luftverunreinigungen lassen sich in gasförmige Substanzen, Aerosole, Partikeln und deren Kombinationen einteilen.

GERÄUSCHE, LÄRM, LÄRMSCHUTZ

Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken können. Dabei hängt es von der Verfassung, den Vorlieben und der Stimmung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden.

Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Unter Lärmschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die eine Minderung der vorhandenen Lärmimmissionen zur Folge haben. Diese können sowohl technischer (aktiv an der Schallquelle, passiv am Immissionsort) als auch organisatorischer Art sein.

ERSCHÜTTERUNGEN

Als Erschütterungen werden im Immissionsschutz Schwingungen von festen Körpern verstanden, die belästigende bis gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben können und Schädigungen an Sachgütern verursachen können. Verursacher von Erschütterungen sind hauptsächlich industrielle und gewerbliche Quellen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke), Baustellen (z. B. Vibratoren, Sprengungen), aber auch in erheblichem Umfang der Verkehr.

STRAHLUNG, LICHT, WÄRME

Der Begriff Strahlung beschränkt sich im Geltungsbereich des Immissionsschutzes auf nicht ionisierende Strahlung, wie z. B. elektromagnetische Felder durch Mobilfunk oder Elektrofreileitungen oder auch Licht- und Wärmestrahlungen.

Zuständigkeit

zuständige Stellen bei LUFTVERUNREINIGUNGEN:

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Straßenverkehr:
    • Autobahnen: Autobahndirektion,
    • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
    • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
  • Schienenverkehr:
    • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
      Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
    • andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe
  • Luftverkehr:
    • zivil: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
    • militärisch: siehe Fluglärm (Militär)

zuständige Stellen bei GERÄUSCHE, LÄRM,  LÄRMSCHUTZ:

  • Industrie-, Gewerbe- und Baulärm:
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Lärm von Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Straßenverkehrslärm:
    • Autobahnen: Autobahndirektion,
    • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
    • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
  • Schienenlärm
    • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
      Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
    • andere Schienenwege:
      regionale Verkehrsbetriebe
    • zivil:
      Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 520 (Straßen- und Luftverkehr)
    • militärisch:
      siehe Fluglärm (Militär)
  • Nachbarschaftslärm
    • innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
    • außerhalb Dienstzeit: Polizei
  • Sport- und Freizeitlärm (privat)
    • innerhalb Dienstzeit:
      Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
    • außerhalb Dienstzeit:
      Polizei
  • Sport- und Freizeitlärm mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
    • außerhalb Dienstzeit: Polizei
  • Gaststättenlärm
    • innerhalb Dienstzeit: Ordnungsamt
    • außerhalb Dienstzeit: Polizei

zuständige Stellen bei ERSCHÜTTERUNGEN:

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Straßenverkehr
    • Autobahnen: Autobahndirektion,
    • Bundesstraßen: Straßenbauamt,
    • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
  • Schienenverkehr
    • Anlagen der Deutschen Bahn AG:
    • Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, Tel. +49 30 297-56501, bahn-umwelt-zentrum@bahn.de
    • andere Schienenwege: regionale Verkehrbetriebe

zuständige Stellen bei STRAHLUNG, LICHT, WÄRME:

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat):
    Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung:
    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  • Mobilfunk:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Leipzig/Standort Erfurt, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, Tel. 0361/7398-0

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Adresse

Hausanschrift

Göschwitzer Str. 41

07745 Jena

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

Fax: 0361 57394-2222

E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

Internet

Stichwörter

TLUBN

Version

Technisch erstellt am 20.09.2012

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Landratsamt Gotha - Untere Immissionsschutz-, Abfall- und Chemikaliensicherheitsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Waltershäuser Str. 136

99867 Gotha

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

18. März-Straße 50

99867 Gotha

Postanschrift

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Version

Technisch erstellt am 05.06.2008

Technisch geändert am 04.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 17.12.2019

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Rauchgase, Luftschadstoffe, nichtionisierende Strahlung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

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Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024