Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weida

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07570 Weida

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Dienstag: 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Donnerstag: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Freitag: 9 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036603 540

    Fax: 036603 62257

    E-Mail: info@weida.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stadtverwaltung Weida - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07570 Weida

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Dienstag: 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Donnerstag: 9 - 12 und 14 - 16 Uhr Freitag: 9 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036603 54-172

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2010

    Technisch geändert am 20.02.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024