Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Kahla

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    07768 Kahla

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036424 770

    Fax: 036424 77104

    E-Mail: stadt@kahla.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Kahla, die Porzellanstadt am Fuße der Leuchtenburg und Geburtsstadt Johann Walters, "Urkantor" der evangelischen Kirche.
    Lassen Sie die über 1000 jährige Geschichte Kahlas aufleben und kommen Sie mit auf einen Spaziergang durch die historische Altstadt mit ihren liebevoll restaurierten Gebäuden und der nahezu vollständig erhaltenen und sanierten Stadtmauer. Auch außerhalb der Innenstadt kann man viel Sehenswertes in der näheren Umgebung Kahlas entdecken: die liebliche Thüringer Landschaft des mittleren Saaletals, die Leuchtenburg - Königin des Saaletals - und das Rieseneck, eine der besterhaltenen barocken Jagdanlagen Europas erwarten Sie.

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Kahla: Hundesteuer

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de