Hundesteuer
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpartner
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Ecke Südstr./Bugtalweg (ca. 150m vom Rathaus entfernt)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bus
Bus: 308
Bus: 303
Bus: 304
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (außer Meldestelle)
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung, paydirekt, Girocard, giropay, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Empfänger: Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
IBAN: DE15 8405 1010 1010 1892 60
BIC: HELADEF1ILK
Bankinstitut: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019