Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Steuergegenstand/Steuerschuldner
    Der Besteuerung unterliegen alle über drei Monate alten Hunde in der Stadt Gotha. Wird ein Hund veräußert, abgeschafft bzw. verstirbt der Hund, ist er bei der Stadtverwaltung Gotha abzumelden. Dies gilt auch bei Wegzug des Hundehalters. Der Hundehalter ist verpflichtet, diesen bei der Stadtverwaltung Gotha innerhalb von 2 Wochen an- bzw. abzumelden.

    Steuergegenstand/Steuerschuldner
    Der Besteuerung unterliegen alle über drei Monate alten Hunde in der Stadt Gotha. Wird ein Hund veräußert, abgeschafft bzw. verstirbt der Hund, ist er bei der Stadtverwaltung Gotha abzumelden. Dies gilt auch bei Wegzug des Hundehalters. Der Hundehalter ist verpflichtet, diesen bei der Stadtverwaltung Gotha innerhalb von 2 Wochen an- bzw. abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gotha - Abt. Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Ekhofplatz 24

    99867 Ülleben

    Neues Rathaus

    Parkplatz: Im Innenhof
    Gebühren: nein

    Orangerie

    Bus: Orangerie


    Orangerie

    Straßenbahn: Orangerie

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: steuern@gotha.de

    Telefon Festnetz: +49 3621 222-294

    Fax: +49 3621 222-337

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2010 (von: Katja Leyh)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Webservice, Stadt Gotha)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Anmeldung: Nachweis zum Haltungsbeginn (Kauf- oder Schenkungsvertrag, etc.)
    Abmeldung: Nachweis zum Haltungsende (tierärztliche Bescheinigung, Kaufvertrag, etc.)

    Anmeldung: Nachweis zum Haltungsbeginn (Kauf- oder Schenkungsvertrag, etc.)
    Abmeldung: Nachweis zum Haltungsende (tierärztliche Bescheinigung, Kaufvertrag, etc.)

    Formulare

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Hundesteuer-Anmeldung
    Hundesteuer-Abmeldung
    Anzeige zur Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 4 und 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
    Abmeldung eines Hundes gemäß ThürTierGefG

    Hundesteuer-Anmeldung
    Hundesteuer-Abmeldung
    Anzeige zur Hundehaltung gemäß § 2 Abs. 4 und 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)
    Abmeldung eines Hundes gemäß ThürTierGefG

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Abgabenordnung
    Thüringer Kommunalabgabengesetz
    Hundesteuersatzung

    Abgabenordnung
    Thüringer Kommunalabgabengesetz
    Hundesteuersatzung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Gegen Hundesteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
    Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.

    Gegen Hundesteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
    Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.

    Fristen

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Gegen Hundesteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
    Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.

    Gegen Hundesteuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
    Anträge auf Stundung, Erlass oder Aussetzung der Vollziehung sind grundsätzlich vor der ersten Fälligkeit zu stellen.

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Steuer- bzw. Gebührensatz / Berechnungsgrundlage
    für den ersten Hund: 72,00 Euro
    für den zweiten Hund: 85,00 Euro
    für jeden weiteren Hund: 95,00 Euro
    für jeden gefährlichen Hund: 400,00 Euro
    für jede Hundesteuerersatzmarke: 10,00 Euro

    Fälligkeit der Steuer
    Die Hundesteuer ist zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) zu entrichten. Auf Antrag kann der Steuerschuldner die Hundesteuer in einem Jahresbetrag zum 1.7. entrichten. Der Antrag muss bis zum 30.9. des vorhergehenden Jahres gestellt werden.

    Steuer- bzw. Gebührensatz / Berechnungsgrundlage
    für den ersten Hund: 72,00 Euro
    für den zweiten Hund: 85,00 Euro
    für jeden weiteren Hund: 95,00 Euro
    für jeden gefährlichen Hund: 400,00 Euro
    für jede Hundesteuerersatzmarke: 10,00 Euro

    Fälligkeit der Steuer
    Die Hundesteuer ist zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) zu entrichten. Auf Antrag kann der Steuerschuldner die Hundesteuer in einem Jahresbetrag zum 1.7. entrichten. Der Antrag muss bis zum 30.9. des vorhergehenden Jahres gestellt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gotha: Hundesteuer

    Mit dem Steuerbescheid erhält jeder Hund eine Hundesteuermarke. Diese ist am Halsband des Hundes zu befestigen. Bei Verlust der Hundemarke wird eine Ersatzmarke erteilt. Mit der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke zurückzugeben.

    Ausführliche Erklärungen zur ordnungsbehördlichen An- bzw. Abmeldung nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) finden Sie in der Abt. Ordnungsbehördliche Aufgaben/Gewerbe.

    Mit dem Steuerbescheid erhält jeder Hund eine Hundesteuermarke. Diese ist am Halsband des Hundes zu befestigen. Bei Verlust der Hundemarke wird eine Ersatzmarke erteilt. Mit der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke zurückzugeben.

    Ausführliche Erklärungen zur ordnungsbehördlichen An- bzw. Abmeldung nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) finden Sie in der Abt. Ordnungsbehördliche Aufgaben/Gewerbe.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)