Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Roßleben-Wiehe - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 6

    06571 Roßleben-Wiehe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034672 863190

    Telefon Festnetz: 034672 863-300

    E-Mail: kaemmerei@rossleben-wiehe.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Die erste Etage ist behindertengerecht.

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Roßleben-Wiehe - Finanzbuchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 6

    06571 Roßleben-Wiehe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034672 863190

    Telefon Festnetz: 034672 863-300

    E-Mail: kaemmerei@rossleben-wiehe.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Die erste Etage ist behindertengerecht.

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Roßleben-Wiehe - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 6

    06571 Roßleben-Wiehe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034672 863190

    Telefon Festnetz: 034672 863-340

    E-Mail: steuern-schirmer@rossleben-wiehe.de

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Die erste Etage ist behindertengerecht.

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de