Hundesteuer
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Dermbach - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 26 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
Linie:- Bus: Linienbus
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 036964 88811
Telefon Festnetz: 036964 8811
Telefon Festnetz: 036964 8813
Fax: 036964 88813
E-Mail: haupt@vgs-dermbach.de
E-Mail: info@vgs-dermbach.de
Kontaktperson
Frau Margot Bergner (Poststelle)
Frau Jeannette Bürger (Sachbearbeiterin)
Bankverbindung
VG Dermbach
Empfänger: VG Dermbach
IBAN: DE21 5306 1230 0005 8267 12
BIC: GENODEF1HUE
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Gemeindeverwaltung Dermbach - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 26 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
Linie:- Bus: Linienbus
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Gerstung-Leister (Stellvertretung Abteilungsleiter, Sachbearbeiterin)
Frau Marlene Happ (Sachbearbeiterin Kasse)
Bankverbindung
VG Dermbach
Empfänger: VG Dermbach
IBAN: DE21 5306 1230 0005 8267 12
BIC: GENODEF1HUE
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019