Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Dermbach - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter dem Schloß 1

    36466 Dermbach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
      Linie:
      • Bus: Linienbus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036964 88811

    Telefon Festnetz: 036964 8811

    Telefon Festnetz: 036964 8813

    Fax: 036964 88813

    E-Mail: haupt@vgs-dermbach.de

    E-Mail: info@vgs-dermbach.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    VG Dermbach

    Empfänger: VG Dermbach

    IBAN: DE21 5306 1230 0005 8267 12

    BIC: GENODEF1HUE

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Dermbach - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter dem Schloß 1

    36466 Dermbach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
      Linie:
      • Bus: Linienbus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036494 8855

    Telefon Festnetz: 036964 8821

    E-Mail: finanz@vgs-dermbach.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    VG Dermbach

    Empfänger: VG Dermbach

    IBAN: DE21 5306 1230 0005 8267 12

    BIC: GENODEF1HUE

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de