Hundesteuer
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Suhl: Hundesteuer
03681 74 - 2476
03681 74 - 2475
03681 74 - 2477
03681 74 - 2476
03681 74 - 2475
03681 74 - 2477
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742475(SB Abgaben)
Telefon Festnetz: 03681 742476(SB Abgaben)
Telefon Festnetz: 03681 742477(SB Abgaben)
Fax: 03681 742689
E-Mail: kaemmerei@stadtsuhl.de
Bankverbindung
Stadtverwaltung Suhl
Empfänger: Stadtverwaltung Suhl
IBAN: DE59 8405 0000 1705 0041 44
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Weitere Informationen
Leitweg-ID Stadtverwaltung Suhl: 16054000-0001-78
https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Suhl: Hundesteuer
Fristen
Hinweise für Suhl: Hundesteuer
Wer einen über drei Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Suhl in der Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, anzumelden. Persönliche Daten des Vorbesitzers müssen bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Wer einen über drei Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Suhl in der Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, anzumelden. Persönliche Daten des Vorbesitzers müssen bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Hinweise für Suhl: Hundesteuer
für den Ersthund 84,00 €/ Kalenderjahr
für den Zweithund 90,00 €/ Kalenderjahr
für jeden weiteren Hund 96,00 €/ Kalenderjahr
gefährliche Hunde 576,00 €/ Kalenderjahr
für den Ersthund 84,00 €/ Kalenderjahr
für den Zweithund 90,00 €/ Kalenderjahr
für jeden weiteren Hund 96,00 €/ Kalenderjahr
gefährliche Hunde 576,00 €/ Kalenderjahr
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019