Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Suhl: Hundesteuer

    03681 74 - 2476

    03681 74 - 2475

    03681 74 - 2477

    03681 74 - 2476

    03681 74 - 2475

    03681 74 - 2477

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742475(SB Abgaben)

    Telefon Festnetz: 03681 742476(SB Abgaben)

    Telefon Festnetz: 03681 742477(SB Abgaben)

    Fax: 03681 742689

    E-Mail: kaemmerei@stadtsuhl.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Suhl

    Empfänger: Stadtverwaltung Suhl

    IBAN: DE59 8405 0000 1705 0041 44

    BIC: HELADEF1RRS

    Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse

    Formulare

    Weitere Informationen

    Leitweg-ID Stadtverwaltung Suhl:   16054000-0001-78 

    https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Suhl: Hundesteuer

    Wer einen über drei Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Suhl in der Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, anzumelden. Persönliche Daten des Vorbesitzers müssen bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.  

    Wer einen über drei Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Suhl in der Kämmerei, Sachgebiet Abgaben, anzumelden. Persönliche Daten des Vorbesitzers müssen bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.  

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Hinweise für Suhl: Hundesteuer

    für den Ersthund 84,00 €/ Kalenderjahr
    für den Zweithund 90,00 €/ Kalenderjahr
    für jeden weiteren Hund 96,00 €/ Kalenderjahr

    gefährliche Hunde 576,00 €/ Kalenderjahr  

    für den Ersthund 84,00 €/ Kalenderjahr
    für den Zweithund 90,00 €/ Kalenderjahr
    für jeden weiteren Hund 96,00 €/ Kalenderjahr

    gefährliche Hunde 576,00 €/ Kalenderjahr  

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024