Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2230 Steuern

    Beschreibung

    Gewerbesteuer
    Grundsteuer
    Hundesteuer
    Vergnügungssteuer und
    Übernachtungssteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kornmarkt 12

    07545 Gera

    Parkplatz: Parkhaus am UCI
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Schmelzhüttenstraße

    Straßenbahn: Linie 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-2230

    Fax: 0365 838-2235

    E-Mail: steuern@gera.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 25.09.2023 (von: Kayser, Michelle)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Hinweise für Gera: Hundesteuer

    Die Steuersätze pro Kalenderjahr betragen für

    • den 1. Hund 96,00 Euro
    • den 2. Hund 124,80 Euro
    • jeden weiteren Hund 153,60 Euro
    • jeden sogenannten gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Hundesteuersatzung 672,00 Euro

    Die Steuersätze pro Kalenderjahr betragen für

    • den 1. Hund 96,00 Euro
    • den 2. Hund 124,80 Euro
    • jeden weiteren Hund 153,60 Euro
    • jeden sogenannten gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Hundesteuersatzung 672,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gera: Hundesteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)