Hundesteuer
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2230 Steuern
Beschreibung
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer und
Übernachtungssteuer
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus am UCI
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Schmelzhüttenstraße
Straßenbahn: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Anmeldung der Hundesteuer
Datenschutzhinweis Kämmerei
Antrag auf Hundeersatzmarke
SEPA-Basislastschriftmandat / Einzugsermächtigung
Abmeldung zur Hundesteuer
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Hinweise für Gera: Hundesteuer
Die Steuersätze pro Kalenderjahr betragen für
- den 1. Hund 96,00 Euro
- den 2. Hund 124,80 Euro
- jeden weiteren Hund 153,60 Euro
- jeden sogenannten gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Hundesteuersatzung 672,00 Euro
Die Steuersätze pro Kalenderjahr betragen für
- den 1. Hund 96,00 Euro
- den 2. Hund 124,80 Euro
- jeden weiteren Hund 153,60 Euro
- jeden sogenannten gefährlichen Hund nach § 4 Abs. 2 Hundesteuersatzung 672,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gera: Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019