Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

    Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

    Hinweise für Erfurt: Hundesteuerbescheid

    Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt:

    • für den Ersthund 108,00 EUR
    • für den Zweithund 132.00 EUR
    • für jeden weiteren Hund 156,00 EUR
    • für gefährliche Hunde 564,00 EUR.

    Mit den Bescheiden vom 08.01.2014 an alle Hundehalter der Stadt Erfurt wurden neue Hundesteuermarken verschickt. Die früheren Hundesteuermarken verloren damit ihre Gültigkeit.

    Bei Verlust der Steuermarke wird nach Vorlage des Steuerbescheides oder nach Bekanntgabe des Kassenzeichens eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR im Zimmer 120, Stauffenbergallee 18, ausgehändigt.

    Als gefährliche Hunde gelten Hunde, die von der Ordnungsbehörde auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer dementsprechenden Erlaubnis bedürfen.

    Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt:

    • für den Ersthund 108,00 EUR
    • für den Zweithund 132.00 EUR
    • für jeden weiteren Hund 156,00 EUR
    • für gefährliche Hunde 564,00 EUR.

    Mit den Bescheiden vom 08.01.2014 an alle Hundehalter der Stadt Erfurt wurden neue Hundesteuermarken verschickt. Die früheren Hundesteuermarken verloren damit ihre Gültigkeit.

    Bei Verlust der Steuermarke wird nach Vorlage des Steuerbescheides oder nach Bekanntgabe des Kassenzeichens eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR im Zimmer 120, Stauffenbergallee 18, ausgehändigt.

    Als gefährliche Hunde gelten Hunde, die von der Ordnungsbehörde auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer dementsprechenden Erlaubnis bedürfen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern/Ermittlungsdienst

    Adresse

    Besucheranschrift

    Stauffenbergallee 18

    99085 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5


    Steinplatz

    Bus: 9

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Augustinerkloster

    Straßenbahn: 1, 5


    Steinplatz

    Bus: 9

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: steuern.stadtkaemmerei@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-2581

    Fax: 0361 655-2549

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Kosten

    Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Hundesteuerbescheid

    Der Bescheidzugang erfolgt per Post.

    Der Bescheidzugang erfolgt per Post.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)