Hundesteuer
Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten, sofern Ihre Gemeinde dies vorsieht. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Online-Dienste
- Am Ettersberg
- Artern
- Bad Lobenstein
- Barchfeld-Immelborn
- Dingelstädt
- Ebeleben
- Eisfeld
- Floh-Seligenthal
- Friedrichroda
- Gemeindeverband Bad Köstritz, Stadt (Kreis Greiz, Thüringen)
- Gemeindeverband Bad Tennstedt (Kreis Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Breitungen/Werra (Kreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen)
- Gemeindeverband Feldstein (Kreis Hildburghausen, Thüringen)
- Gemeindeverband Gramme-Vippach (Kreis Sömmerda, Thüringen)
- Gemeindeverband Herbsleben (Kreis Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Heringen/Helme, Stadt (Kreis Nordhausen, Thüringen)
- Gemeindeverband Hohe Rhön (Kreis Schmalkalden-Meiningen, Thüringen)
- Gemeindeverband Leinetal (Kreis Eichsfeld, Thüringen)
- Gemeindeverband Nesseaue (Kreis Gotha, Thüringen)
- Gemeindeverband Neustadt an der Orla, Stadt (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Nottertal-Heilinger Höhen, Stadt (Kreis Unstrut-Hainich-Kreis, Thüringen)
- Gemeindeverband Schiefergebirge (Kreis Saalfeld-Rudolstadt, Thüringen)
- Gemeindeverband Schmölln, Stadt (Kreis Altenburger Land, Thüringen)
- Gemeindeverband Schwarzatal (Kreis Saalfeld-Rudolstadt, Thüringen)
- Gemeindeverband Seenplatte (Kreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
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- Werra-Suhl-Tal
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Kosten
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 07.10.2019