Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Die Haltung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Beschreibung

    Als Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Die Anzeige hat nach Aufnahme der Haltung unverzüglich zu erfolgen.

    Beachten Sie bitte, dass Sie den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen lassen müssen. Das Chippen muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgt sein. Für Hundewelpen beginnt diese Frist frühestens ab der Vollendung des dritten Lebensmonats.

    Zudem sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Anzeige der Hundehaltung ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der der Halter des Hundes wohnt.

    Zuständigkeit

    Die Anzeige der Hundehaltung erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 4

    99444 Blankenhain

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Es gibt zwei Eingänge.
    Einer befindet sich im Innenhof der Verwaltung rechts,
    der andere Eingang ist vom Parkplatz aus zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Tourismus Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Bürgermeistersprechstunde 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036459 44031

    Telefon Festnetz: 036459 44032

    Telefon Festnetz: 036459 44033

    E-Mail: ordnungsamt@blankenhain.de

    Bankverbindung

    Stadt Blankenhain

    Empfänger: Stadt Blankenhain

    IBAN: DE72 1203 0000 0000 9334 32

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin

    Formulare

    Weitere Informationen

    Behindertenklingel im Innenhof

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2016

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige der Haltung des Hundes hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Name, Vorname des Hundehalters
    • Geburtsdatum des Hundehalters
    • Anschrift des Hundehalters
    • Beginn der Hundehaltung (Datumsangabe)
    • die Transpondernummer des Hundes (falls der Hund schon gechippt ist)
    • Geschlecht des Hundes
    • Geburtsdatum/Wurfdatum des Hundes (soweit bekannt)
    • Rasse (oder Kreuzung) des Hundes
    • Beschreibung des Aussehens des Hundes
    • zum Beispiel Fellfarbe, Risthöhe, besondere Merkmale

    Sofern Ihr Hund nach dem 25. April 2020 gechippt wurde, müssen Sie die Daten zu Ihrem Hundes mittels einer Bescheinigung des die Kennzeichnung vornehmenden Tierarztes oder des sogenannten Heimtierausweise nachweisen,

    Bringen Sie bitte auch einen Nachweis über Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung zur Anmeldung mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Hundehaltung erfolgt bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind. 
    Die Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. 
    Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kom-mune in Verbindung.

    Fristen

    Die Haltung eines Hundes muss unverzüglich angezeigt werden.

    Der Hund muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung gechippt werden. Für Hundewelpen beginnt diese Frist frühestens ab der Vollendung des dritten Lebensmonats.

    Kosten

    Für die Anzeige der Hundehaltung fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Halter eines Hundes handelt ordnungswidrig, wenn er der Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde nicht nachkommt, die Kennzeichnung des Hundes nicht veranlasst oder keine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abschließt und aufrechterhält.

    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    Unterstützende Institutionen

    Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise erfüllende Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundehalter, Hundemarke, Steuermarke, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024