Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Die Haltung eines Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Beschreibung

    Als Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Die Anzeige hat nach Aufnahme der Haltung unverzüglich zu erfolgen.

    Beachten Sie bitte, dass Sie den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen lassen müssen. Das Chippen muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgt sein. Für Hundewelpen beginnt diese Frist frühestens ab der Vollendung des dritten Lebensmonats.

    Zudem sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen.

    Hinweise für Erfurt: Hunde

    Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

    Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Anzeige der Hundehaltung ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der der Halter des Hundes wohnt.

    Zuständigkeit

    Die Anzeige der Hundehaltung erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Hausanschrift

    99111 Erfurt

    Anger

    Straßenbahn: 2


    Busbahnhof

    Bus: 52, 61, 155, 234/235


    Hauptbahnhof

    Bus: 9, 51, 60


    Hauptbahnhof

    Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Telefon Festnetz: 0361 655-7830

    Fax: 0361 655-7777

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2015 (von: Erfurt, Webservice)

    Technisch geändert am 17.03.2021 (von: Erfurt, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige der Haltung des Hundes hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Name, Vorname des Hundehalters
    • Geburtsdatum des Hundehalters
    • Anschrift des Hundehalters
    • Beginn der Hundehaltung (Datumsangabe)
    • die Transpondernummer des Hundes (falls der Hund schon gechippt ist)
    • Geschlecht des Hundes
    • Geburtsdatum/Wurfdatum des Hundes (soweit bekannt)
    • Rasse (oder Kreuzung) des Hundes
    • Beschreibung des Aussehens des Hundes
    • zum Beispiel Fellfarbe, Risthöhe, besondere Merkmale

    Sofern Ihr Hund nach dem 25. April 2020 gechippt wurde, müssen Sie die Daten zu Ihrem Hundes mittels einer Bescheinigung des die Kennzeichnung vornehmenden Tierarztes oder des sogenannten Heimtierausweise nachweisen,

    Bringen Sie bitte auch einen Nachweis über Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung zur Anmeldung mit.

    Hinweise für Erfurt: Hunde

    • Anzeige zur Hundehaltung; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis; Personalaufweis; Sachkundenachweis; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Anzeigen in schriftlicher oder mündlicher Form wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde
    • Anzeige zur Hundehaltung; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis; Personalaufweis; Sachkundenachweis; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
    • Anzeigen in schriftlicher oder mündlicher Form wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Hundehaltung erfolgt bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind. 
    Die Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. 
    Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kom-mune in Verbindung.

    Fristen

    Die Haltung eines Hundes muss unverzüglich angezeigt werden.

    Der Hund muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung gechippt werden. Für Hundewelpen beginnt diese Frist frühestens ab der Vollendung des dritten Lebensmonats.

    Kosten

    Für die Anzeige der Hundehaltung fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Erfurt: Hunde

    • Anzeige zur Hundehaltung: keine Kosten
    • Erlaubnisverfahren: entsprechend des Arbeitszeitaufwandes
    • Anzeigen wegen Belästigung: keine Kosten
    • Anzeige zur Hundehaltung: keine Kosten
    • Erlaubnisverfahren: entsprechend des Arbeitszeitaufwandes
    • Anzeigen wegen Belästigung: keine Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Halter eines Hundes handelt ordnungswidrig, wenn er der Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde nicht nachkommt, die Kennzeichnung des Hundes nicht veranlasst oder keine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abschließt und aufrechterhält.

    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

    Unterstützende Institutionen

    Die örtlich zuständige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft beziehungsweise erfüllende Gemeinde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)