Hortbetreuung

    Hortbetreuung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Hortbetreuung Ihres Kindes in der Grundschule oder Kindertageseinrichtungen.

    Beschreibung

    Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.

    Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.

    Aufnahme in den Hort:

    Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Soziales

    Aktuelles

    Das Sachgebiet Soziales, Bildung und Schulen ist für die An,- Ab- und Ummeldung in den Schulhorten sowie für die Erhebung der Hortgebühren zuständig. Hortbenutzungssatzung: http://www.altenburg.eu/fm/1719/hortbenutzung.pdf Hortgebührensatzung: http://www.altenburg.eu/fm/1719/hortgeb.pdf

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Parkplatz: Tiefgarage Beim Goldenen Pflug 2

    Am Steinweg

    Bus: L


    Johannisstraße

    Bus: I, L, W, Z


    Lindenaustraße

    Bus: I, W


    Zeitzer Straße

    Bus: I, W

    Hausanschrift

    Beim Goldenen Pflug 1

    04600 Altenburg

    Parkplatz: Tiefgarage Beim Goldenen Pflug 2

    Am Steinweg

    Bus: L


    Johannisstraße

    Bus: I, L, W, Z


    Lindenaustraße

    Bus: I, W


    Zeitzer Straße

    Bus: I, W

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 594530

    Fax: 03447 594539

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2014 (von: Heidel, Steffi)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Beim Goldenen Pflug 1

    04600 Altenburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch erstellt am 11.02.2020 (von: Fischer, Susette)

    Technisch geändert am 13.02.2020 (von: Fischer, Susette)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 30 - Schulverwaltung - Hort

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 1b

    04626 Schmölln

    Medienzentrum: Hospitalplatz 6, 04600 Altenburg/ Schulorganisation, Schulverwaltung, Hortgebühren, Schülerbeförderung: Karl-Marx-Str. 1b, 04626 Schmölln

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: ja


    Parkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: ja


    Parkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2021 (von: Seifert, Jörg)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.09.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)