Hortbetreuung
Hier erhalten Sie Informationen zur Hortbetreuung Ihres Kindes in der Grundschule oder Kindertageseinrichtungen.
Beschreibung
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.
Aufnahme in den Hort:
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenberg
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 3
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 12
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Haltestelle: Markt
Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 57
07601 Eisenberg
Lieferanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 3
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 12
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinterer Markt/ hinter Rathaus (mit Parkscheibe 1 Stunde)
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 14
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt
Anzahl: 45
Gebühren: ja
Haltestelle: Markt
Bus: 401 Stadtlinie Eisenberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Kontaktlos bezahlen, Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Firmenlastschrift
Bankverbindung
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE49 8207 0000 0331 3111 00
BIC: DEUTDE8EXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE89 8309 4494 0000 6640 65
BIC: GENODEF1ESN
Bankinstitut: Volksbank Eisenberg eG
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE17 1203 0000 0001 0260 87
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
Stadt Eisenberg/Thüringen
Empfänger: Stadt Eisenberg/Thüringen
IBAN: DE22 8305 3030 0000 0003 10
BIC: HELADEF1JEN
Bankinstitut: Sparkasse Jena-Saale-Holzland
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Busbahnhof Schützenplatz
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:00 Uhr Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr, 13:30 – 17:30 Uhr Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.
Weitere Informationen
Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.09.2015