Hortbetreuung

    Hortbetreuung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Hortbetreuung Ihres Kindes in der Grundschule oder Kindertageseinrichtungen.

    Beschreibung

    Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.

    Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.

    Aufnahme in den Hort:

    Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hortgebühren

    Aktuelles

    Jedes Kind in Thüringen hat in der Primärstufe den Anspruch auf ganztägige Betreuungsangebote. Dieses außerunterrichtliche Betreuungsangebot wird über die Schulhorte abgesichert. Schulhorte sind organisatorisch den Grundschulen angegliedert. In den Schulhorten arbeitet aufgebildetes Fachpersonal und gestaltet umfangreiche sowie vielfältige Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote, fördert die Schülerinnen und Schüler und schafft die Voraussetzungen, dass jedes Kind seine individuellen Fähigkeiten prägen und ausbilden kann.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-411

    Fax: 03644 540-415

    Formulare

    Antrag auf Hortbetreuung ausschließlich in den Ferien an Staatlichen Grundschulen des Kreises Weimarer Land

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2023 (von: Franke, Nele)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Bad Berka

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    99438 Bad Berka

    Parkplatz: Zentrum (Bleichstraße)
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Bad Berka Zeughausplatz

    Bus: 235 Erfurt - Meckfeld - Gutendorf - Bad Berka

    Bus: 237 Weimar - Schoppendorf - Bergern - Bad Berka

    Bus: 221 Weimar - Bad Berka - Blankenhain - Rudolstadt

    Regionalbahn: EB 26 Weimar - Kranichfeld (KBS 579)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036458 550

    Fax: 036458 55155

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-berka.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.09.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)