Hortbetreuung
Hier erhalten Sie Informationen zur Hortbetreuung Ihres Kindes in der Grundschule oder Kindertageseinrichtungen.
Beschreibung
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.
Aufnahme in den Hort:
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Personalamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: pa@ilm-kreis.de
De-Mail: pa@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-271
Fax: 03628 738-289
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Ecke Südstr./Bugtalweg (ca. 150m vom Rathaus entfernt)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bus
Bus: 308
Bus: 303
Bus: 304
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (außer Meldestelle)
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung, paydirekt, Girocard, giropay, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Empfänger: Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
IBAN: DE15 8405 1010 1010 1892 60
BIC: HELADEF1ILK
Bankinstitut: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.09.2015