Hortbetreuung
Hier erhalten Sie Informationen zur Hortbetreuung Ihres Kindes in der Grundschule oder Kindertageseinrichtungen.
Beschreibung
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.
Aufnahme in den Hort:
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Nessetal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
IBAN: DE96 1203 0000 0000 9328 06
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB Erfurt
Stichwörter
Mittleres Nessetal, Nessetal, VG Mittleres Nessetal
Landratsamt Gotha - Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.09.2015