Hortbetreuung
Hier erhalten Sie Informationen zur Hortbetreuung Ihres Kindes in der Grundschule oder Kindertageseinrichtungen.
Beschreibung
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.
Aufnahme in den Hort:
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.
Hinweise für Erfurt: Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
Berechnung von Hortgebühren für die Landeshauptstadt Erfurt und Information zur Gebührenberechnung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Besucheranschrift
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Hausanschrift
99111 Erfurt
Augustinerkloster
Straßenbahn: 1, 5
Steinplatz
Bus: 9
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Kontakt
Formulare
Hort: Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung
ThAVEL-Onlinedienst: Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Erfurt: Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
Formulare "Besuch des Schulhortes" (hält die Hortleitung bereit) und "Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung" sowie entsprechende Nachweise
Weitere Einkommensunterlagen je nach Einkommenssituation
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.
Hinweise für Erfurt: Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
Der Freistaat Thüringen bietet die Möglichkeit über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) einer elektronischen Antragstellung für die Abwicklung von Anzeige und Genehmigungsverfahren unter Nutzung des Internet an.
Unter der Rubrik "Online-Dienste" finden Sie die entsprechende Verlinkung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.09.2015