Hortanmeldung
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 1 Gebühren: k.A. - Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Abzweig Bfw
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: 20 Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Haus 1, 2 und 3
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen