Hortanmeldung
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Schulverwaltungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: auf der linken Seite der Zufahrt zum Schloß
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Auf dem Graben (250 m Entfernung)
Linie:- Bus: S1, S2, B, D
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: B und D
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen