Betriebskostenbeteiligung Hort festsetzen
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
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Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Schulverwaltungsamt
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Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr; Öffnungs- und Sprechzeiten Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
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E-Mail: schulverwaltung@kreis-slf.de
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Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen