Hortbetreuung

    Hortanmeldung

    Beschreibung

    Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.

    Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

    Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt - Schulverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 24

    07318 Saalfeld/Saale

    Parkplätze

    • Parkplatz: auf der linken Seite der Zufahrt zum Schloß
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: im Innenhof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Auf dem Graben (250 m Entfernung)
      Linie:
      • Bus: S1, S2, B, D
    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: B und D

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03671 823-381

    Fax: 03671 823-370

    E-Mail: schulverwaltung@kreis-slf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English