Hortanmeldung
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Ecke Südstr./Bugtalweg (ca. 150m vom Rathaus entfernt)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: 308
- Bus: 304
- Bus: 303
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldlose Zahlung, Girocard, giropay, Überweisung, Bargeldzahlung, paydirekt
Bankverbindung
Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
Empfänger: Landgemeinde Stadt Großbreitenbach
IBAN: DE15 8405 1010 1010 1892 60
BIC: HELADEF1ILK
Bankinstitut: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen