Hortbetreuung

    Hortanmeldung

    Beschreibung

    Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.

    Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

    Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hildburghausen: Hortanmeldung /-gebühren

    Zuständigkeit

    Schulverwaltungsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-451
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 4450

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hildburghausen: Hortanmeldung /-gebühren

    Hortgebühren

    Auf der Grundlage der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkBVO) vom 12.02.2001, geändert durch Verordnung vom 11.06.2004 sowie der Gebührensatzung und der Satzung über die Benutzung der Horte an den Grundschulen des Landkreises Hildburghausen vom 30.06.2005 werden die Erziehungsberechtigten an den Kosten für die Hortbetreuung beteiligt.

    Die Höhe der Hortgebühren ist gestaffelt nach:

    • dem Familieneinkommen
    • der Kinderzahl
    • der Betreuungszeit

    Der Hortplatz ist schriftlich bei der Grundschule, die das Kind besucht, zu beantragen. Die Anträge dazu werden durch die Grundschule ausgehändigt. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
    • Kindergeldnachweis
    • Erfassungsbogen (beim Schulverwaltungsamt erhältlich oder hier als pdf-Datei abrufbar)

    Verfügbare Formulare:

    Erfassungsbogen Schulverwaltung
    PDF: 76 kB

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English