Hortanmeldung
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Gotha - Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Anzahl: 0 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen