Hortanmeldung
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Werther
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Werther
Linien:- Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen
- Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 -12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss mit Bauamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt ist rollstuhlgerecht zu erreichen.
Landratsamt Nordhausen - Fachbereich Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 908410
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie alle Antragsunterlagen finden Sie unter https://landkreis-nordhausen.de/hortbetreuung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen