Hortanmeldung
Beschreibung
Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Suhl: Hortanmeldung
Ansprechpartner:
(03681) 7425 62
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Allgemeine Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 53 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Neues Rathaus
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 03681 742542
Telefon Festnetz: 03681 742533(Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 03681 742508(Teamassistentin)
Telefon Festnetz: 03681 742502(Adoptionsvermittlung)
Telefon Festnetz: 03681 742535(Pflegekinderdienst)
E-Mail: jugendamt@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
In Krisen und Notsituationen außerhalb der Dienstzeit zu erreichen, über Rettungsleitstelle: (0 36 81) 79 95 0.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Suhl: Hortanmeldung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen