Betriebskostenbeteiligung Hort Festsetzung
    99088067002000

    Betriebskostenbeteiligung Hort festsetzen

    Beschreibung

    Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.

    Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

    Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Staatliche Grundschule Wormstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Brauerei 17a

    99518 Bad Sulza

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2006

    Technisch geändert am 04.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 22.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024