Hochwasser / Hochwasserschutz
Wenn Sie sich über Hochwasserschutz informieren möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.
Beschreibung
Hochwasserschutz geht jeden an. In den Gebieten, in denen Hochwasser auftreten kann, sollten alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Ernstfall zu tun ist.
Was kann getan werden?
Informieren
- Informieren über die eigene Gefährdung, z.B. anhand von Hochwassergefahrenkarten
- Rundfunk, Fernsehen (Wetter-/ Unwetterwarnungen)
- MDR-Videotext (Tafeln 535, 536)
-
Internet (https://hnz.thueringen.de/hw2.0/)
- Mobil-App „meine Pegel“ und „meine Umwelt“
Reagieren
- betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen (z.B. konstruktive Maßnahmen zum Fernhalten von Oberflächenwasser vom Gebäude wie Anrampungen und Geländeverwallungen, Vermeidung ebenerdiger Gebäudeöffnungen, Erhöhung von Kellerlichtschachtoberkanten, Einbau druckwasserdichter Türen und Fenster)
- betrieblicher und privater Hochwasserschutz im Ereignisfall (z. B. Beräumung von Kellerräumen, Sicherung von Öltanks, Abdichten von Fenstern und Türen gegen Wassereintritt, Abdichten von Entwässerungseinrichtungen gegen Rückstau)
- Eigenschutz im Ereignisfall beachten: es besteht die Gefahr des Ertrinkens beim Aufenthalt an ausufernden Gewässern und innerhalb gefluteter Gebäude (z.B. lassen sich nach innen öffnende Türen gefluteter Räume ab gewissen Einstauhöhen nicht mehr öffnen – insbesondere in Kellerräumen besteht die Gefahr des Ertrinkens!). Zusätzlich besteht die Gefahr von Stromschlägen beim Betreten von gefluteten Räumen.
- weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Beräumung des Erdgeschosses, Evakuierung)
- Beachten von Hinweisen der Einsatzkräfte (z. B. bei Evakuierungen)
- Unterstützung der Einsatzkräfte und Nachbarschaftshilfe
Hinweise für Erfurt: Bevölkerungsschutz
Die Feuerwehr Erfurt ist als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung der Gefahrenabwehr z.B. bei:
- Extremwetterlagen
- Technische Katastrophen wie Risiken im Personen- und Güterverkehr
- Hochwasser
- Gefährdung kritischer Infrastruktur wie etwa die Stromversorgung
Die zuständigen Mitarbeiter sind Ansprechpartner in Fragen Hilfe zur Selbsthilfe bzw. Vorsorge für den Katastrophenfall.
Die Feuerwehr Erfurt ist als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung der Gefahrenabwehr z.B. bei:
- Extremwetterlagen
- Technische Katastrophen wie Risiken im Personen- und Güterverkehr
- Hochwasser
- Gefährdung kritischer Infrastruktur wie etwa die Stromversorgung
Die zuständigen Mitarbeiter sind Ansprechpartner in Fragen Hilfe zur Selbsthilfe bzw. Vorsorge für den Katastrophenfall.
Zuständigkeit
Hochwasserwarn- und -meldedienst:
Hochwasser-Nachrichtenzentrale (HNZ) des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena:
- Datensammlung, -bearbeitung und -weiterleitung, Herausgabe von Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen mit Darstellung im Internet.
-
zentrale Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte, betroffene Städte und Gemeinden:
Information der Bevölkerung
Gefahrenabwehr (Wasserwehr):
Durch Hochwasser gefährdete Städte und Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten.
Abwehr von überörtlichen Gefahren (Katastrophenschutz):
Landkreise und kreisfreie Städte nach Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Adresse
Besucheranschrift
Gefahrenschutzzentrum
Bus: 90
Hausanschrift
99111 Erfurt
Gefahrenschutzzentrum
Bus: 90
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Mittwoch 08:30 - 12:00 Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Freitag 08:30 - 12:00
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erfurt: Bevölkerungsschutz
Gesetzliche Grundlagen:
Nach §§ 26 und 27 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für den Katastrophenschutz.
Gesetzliche Grundlagen:
Nach §§ 26 und 27 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für den Katastrophenschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz am 20.01.2020