Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

    Gleichwertigkeit von DDR-Berufsabschlüssen zu Berufsabschlüssen der Bundesrepublik bestätigen lassen

    Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.

    Beschreibung

    Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.

    DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt. Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.

    Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 90 02 25

    99105 Erfurt

    Hausanschrift

    Max-Reger-Straße 4-8

    99096 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 57371-1999

    Fax: +49 361 57171-1990

    E-Mail: mailbox@tmwwdg.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2011 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Farbkopie des Facharbeiter- oder Meisterzeugnisses
    • eine Farbkopie der Facharbeiter- oder Meisterurkunde
    • eine einfache Kopie des Personalausweises
    • bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente

    Formulare

    • Formulare: Antragsformular der IHK
    • Onlineverfahren möglich: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiteroder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder 
    Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.

    • Nutzen Sie hierzu das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen IHK. (In der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag)
    • Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK die Anerkennung für Ihren DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch anbietet (die Leistung ist freiwillig)
    • Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
    • Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
    • Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid. 
    • Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden. Diese ist dem Gebührentarif der zuständigen IHK zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft am 16.04.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)