Haushaltshilfe für Krankenversicherte Bewilligung
Haushaltshilfe
Beschreibung
Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de
De-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-301
Fax: 03628 738-399
Gültigkeitsgebiet
Thüringen