Haushaltshilfe
Beschreibung
Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Bund und Land
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2014
99423 Weimar
Postanschrift
99401 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns nach vorheriger Terminvereinbarung oder per E-Mail unter familienamt@stadtweimar.de oder für Beurkundungen unter unterhalt@stadtweimar.de.
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen