Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

    Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Ihnen als Opfer zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

    Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

    Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

    • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
    • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de

    De-Mail: sozialamt@ilm-kreis.de-mail.de

    Telefon Festnetz: 03628 738-301

    Fax: 03628 738-399

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2019 (von: Ilmkreis, Ikiss)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Ilmkreis, Ikiss)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100 141

    98490 Suhl

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 4

    98527 Suhl

    Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Suhl - Bahnhof

    Bus: Haltestelle Kommerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57331-5214

    Fax: 0361 57331-5239

    E-Mail: Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Rehabilitierungsbescheinigung

    • Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
    • Personalausweis, Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
    • SV-Ausweise der ehemaligen DDR
    • Angaben zu in der Vergangenheit und aktuell behandelnden Ärzten

    Formulare

    Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

    Voraussetzungen

    Gesundheitliche Schädigung während der Haft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.

    Verfahrensablauf

    Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.

    Hinweis: Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.

    Fristen

    Es gibt keine für die Antragstellung zu beachten. Der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen hängt jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

    Bearbeitungsdauer

    Selten unter 12 Monaten

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Entschädigt werden auch Gesundheitsschäden, die bei missglücktem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bzw. durch Sperrmaßnahmen an den Demarkationslinien entstanden sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 23.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)