Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Ihnen als Opfer zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.
Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
- einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
- einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610
Adresse
Postanschrift
Postfach 100 141
98490 Suhl
Hausanschrift
Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Suhl - Bahnhof
Bus: Haltestelle Kommerstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Rehabilitierungsbescheinigung
- Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Personalausweis, Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
- SV-Ausweise der ehemaligen DDR
- Angaben zu in der Vergangenheit und aktuell behandelnden Ärzten
Formulare
Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.
Voraussetzungen
Gesundheitliche Schädigung während der Haft
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.
Verfahrensablauf
Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.
Hinweis: Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.
Fristen
Es gibt keine für die Antragstellung zu beachten. Der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen hängt jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Bearbeitungsdauer
Selten unter 12 Monaten
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Entschädigt werden auch Gesundheitsschäden, die bei missglücktem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bzw. durch Sperrmaßnahmen an den Demarkationslinien entstanden sind.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 23.02.2023