Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

    Politische Häftlinge Unterstützung beantragen

    Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Ihnen als Opfer zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

    Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

    Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

    • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
    • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sozialhilfe / Nachrang

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03681 742875

    Telefon Festnetz: 0368174 2858(SB sinnesspez. Frühförderung)

    Telefon Festnetz: 0368174 2887(SB Wohnungslosenhilfe)

    Telefon Festnetz: 0368174 2860(SB f. Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege)

    Telefon Festnetz: 0368174 2850(ltd. SB Eingliederungshilfe)

    Telefon Festnetz: 0368174 2868(SB für Sozialhilfe / Nachrang Unterhalt)

    Telefon Festnetz: 0368174 2402(SB Sozialhilfe)

    Telefon Festnetz: 0368174 2862(SB Hilfe zur Pflege)

    E-Mail: sozialamt@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Weitere Telefoonummern für Ihr Anliegen: 

    Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung - 03681 742866

    Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung - 03681 742886

    Schwerbehindertenangelegenheiten - 03681 742886

    Schwerbehindertenausweis - 03681 742886

    Sinnesbehindertengeld - 03681 742870/ 03681 742884

    Behindertenhilfe - 03681 742859

    Bildung und Teilhabe 03681 742870/ 03681 742884

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) - 03681 742868

    Heimbetreuung - 03681 742851

    Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe) - 03681 742851

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) - 03681 742868

    Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) - 03681 742851

    Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe) - 03681 742851

    Pflege teilstationär [U] - 03681 742851

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Thüringer Landesverwaltungsamt - SER-Renten, Rehabilitierung von SED-Unrecht, Bußgeld nach dem SGB XI - Referat 610

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100 141

    98490 Suhl

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 4

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Suhl - Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Haltestelle Kommerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57331-5239

    Telefon Festnetz: 0361 57331-5214

    E-Mail: Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Rehabilitierungsbescheinigung

    • Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
    • Personalausweis, Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
    • SV-Ausweise der ehemaligen DDR
    • Angaben zu in der Vergangenheit und aktuell behandelnden Ärzten

    Formulare

    Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

    Voraussetzungen

    Gesundheitliche Schädigung während der Haft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.

    Verfahrensablauf

    Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.

    Hinweis: Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.

    Fristen

    Es gibt keine für die Antragstellung zu beachten. Der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen hängt jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

    Bearbeitungsdauer

    Selten unter 12 Monaten

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Entschädigt werden auch Gesundheitsschäden, die bei missglücktem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bzw. durch Sperrmaßnahmen an den Demarkationslinien entstanden sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitsschaden, Polithäftlinge, Republikflucht, Rehabilitierung, Haftschaden, politische Haft, Hinterbliebenenrente, Beschädigtenrente, Witwenrente, ehemalige Häftlinge, Internierung, politische Verfolgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de