Gymnasium
Wenn Ihr Kind möchte den Bildungsweg an einem Gymnasium fortsetzen möchte, dann können Sie es dort anmelden, sofern es die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Beschreibung
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen. Es umfasst die Klassenstufen 5 bis 12.
Ein Kind kann in Thüringen das Gymnasium besuchen, wenn es eine Aufnahmeprüfung bestanden hat oder wenn es im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note "gut" erreicht oder auf Antrag der Eltern eine Empfehlung der jeweiligen Grundschule für den Übertritt in ein Gymnasium erhalten hat.
Am Gymnasium wird mit Versetzung in die Klassenstufe 10 ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Am Ende der Klassenstufe 10 findet für alle Schülerinnen und Schüler ein zentraler Leistungsnachweis statt, der die Versetzung in die Kursphase der gymnasialen Oberstufe wesentlich mitbestimmt. Mit Versetzung in Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Die Kursphase der gymnasialen Oberstufe in den Klassenstufen 11 und 12 wird nicht mehr in Klassen-, sondern in Kursform organisiert. Die Ergebnisse dieser Halbjahreskurse werden zum größten Teil in das Abiturzeugnis eingebracht. Dabei wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet, das auch bei anschließender Aufnahme eines Studiums unerlässlich ist.
Wer das Gymansium ohne Abitur verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt Westthüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 573415-100
Fax: 0361 573415-101
Internet
Formulare
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Landratsamt Ilm-Kreis - Personalamt
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Kontaktperson
Frau J. Sturm
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Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg
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Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Staatliches Gymnasium "MELISSANTES" Arnstadt
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Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015
Stichwörter
Schule, Schülerinen, Oberstufe, Oberstufenschule, Abitur, Schüler, Gymnasium, Abi