Gymnasium Aufnahme

    Gymnasium

    Wenn Ihr Kind möchte den Bildungsweg an einem Gymnasium fortsetzen möchte, dann können Sie es dort anmelden, sofern es die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

    Beschreibung

    Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen. Es umfasst die Klassenstufen 5 bis 12.

    Ein Kind kann in Thüringen das Gymnasium besuchen, wenn es eine Aufnahmeprüfung bestanden hat oder wenn es im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note "gut" erreicht oder auf Antrag der Eltern eine Empfehlung der jeweiligen Grundschule für den Übertritt in ein Gymnasium erhalten hat.

    Am Gymnasium wird mit Versetzung in die Klassenstufe 10 ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.

    Am Ende der Klassenstufe 10 findet für alle Schülerinnen und Schüler ein zentraler Leistungsnachweis statt, der die Versetzung in die Kursphase der gymnasialen Oberstufe wesentlich mitbestimmt. Mit Versetzung in Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.

    Die Kursphase der gymnasialen Oberstufe in den Klassenstufen 11 und 12 wird nicht mehr in Klassen-, sondern in Kursform organisiert. Die Ergebnisse dieser Halbjahreskurse werden zum größten Teil in das Abiturzeugnis eingebracht. Dabei wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet, das auch bei anschließender Aufnahme eines Studiums unerlässlich ist.

    Wer das Gymansium ohne Abitur verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Südthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstraße 1

    98527 Suhl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 73410-0

    Fax: 03681 73410-9

    E-Mail: Poststelle.Suedthueringen@schulamt.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Auengrund

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    98673 Auengrund

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gemeindeverwaltung
      Anzahl: 13  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busverbindung
      Linie:
      • Bus: Bushaltestelle Regelschule Crock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: 03686 3912-23

    Telefon Festnetz: 03686 3912-0

    E-Mail: info@gv-auengrund.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Auengrund

    Empfänger: Gemeinde Auengrund

    IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70

    BIC: HELADEF1HIL

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schule, Schülerinen, Oberstufe, Oberstufenschule, Abitur, Schüler, Gymnasium, Abi

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de