Gymnasium
Wenn Ihr Kind möchte den Bildungsweg an einem Gymnasium fortsetzen möchte, dann können Sie es dort anmelden, sofern es die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Beschreibung
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen. Es umfasst die Klassenstufen 5 bis 12.
Ein Kind kann in Thüringen das Gymnasium besuchen, wenn es eine Aufnahmeprüfung bestanden hat oder wenn es im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note "gut" erreicht oder auf Antrag der Eltern eine Empfehlung der jeweiligen Grundschule für den Übertritt in ein Gymnasium erhalten hat.
Am Gymnasium wird mit Versetzung in die Klassenstufe 10 ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Am Ende der Klassenstufe 10 findet für alle Schülerinnen und Schüler ein zentraler Leistungsnachweis statt, der die Versetzung in die Kursphase der gymnasialen Oberstufe wesentlich mitbestimmt. Mit Versetzung in Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Die Kursphase der gymnasialen Oberstufe in den Klassenstufen 11 und 12 wird nicht mehr in Klassen-, sondern in Kursform organisiert. Die Ergebnisse dieser Halbjahreskurse werden zum größten Teil in das Abiturzeugnis eingebracht. Dabei wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet, das auch bei anschließender Aufnahme eines Studiums unerlässlich ist.
Wer das Gymansium ohne Abitur verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Allgemeine Schulverwaltung
Beschreibung
Im Bereich der allgemeinen Schulverwaltung beschäftigen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit folgenden Aufgaben:
- Schulnetzplanung für alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises Sömmerda
- Stellungnahmen zu Anträgen auf Gastschulverhältnisse. Zuständig für die Genehmigung ist das Staatliche Schulamt Mittelthüringen.
- Organisation des Schwimmunterrichts gemeinsam mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Jugendverkehrsschule, die von der Polizei an den Grundschulen durchgeführt wird
- Gewährleistung des Versicherungsschutzes für Schüler im Betriebspraktikum
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 210
Bus: 270
Bus: 205
Bus: 211
Bus: 212
Bus: 201
Bus: 243
Bus: 242
Bus: 216
Bus: 208
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99610 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: schulverwaltung@lra-soemmerda.de
E-Mail: sport@lra-soemmerda.de(Sportförderung)
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Fahrdienst für Schüler mit dauernder oder vorübergehender Behinderung.
Antrag auf gastweisen Besuch einer anderen Schule nach § 15 ThürSchulG - Bereich Grund- , Regel- und Förderschulen -
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Staatliches Schulamt Mittelthüringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03643 884-110
Fax: 03643 884-122
Internet
Formulare
Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015