Gymnasium
Wenn Ihr Kind möchte den Bildungsweg an einem Gymnasium fortsetzen möchte, dann können Sie es dort anmelden, sofern es die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Beschreibung
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hochschule fortzusetzen. Es umfasst die Klassenstufen 5 bis 12.
Ein Kind kann in Thüringen das Gymnasium besuchen, wenn es eine Aufnahmeprüfung bestanden hat oder wenn es im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse in Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note "gut" erreicht oder auf Antrag der Eltern eine Empfehlung der jeweiligen Grundschule für den Übertritt in ein Gymnasium erhalten hat.
Am Gymnasium wird mit Versetzung in die Klassenstufe 10 ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Am Ende der Klassenstufe 10 findet für alle Schülerinnen und Schüler ein zentraler Leistungsnachweis statt, der die Versetzung in die Kursphase der gymnasialen Oberstufe wesentlich mitbestimmt. Mit Versetzung in Klassenstufe 11 wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand bestätigt.
Die Kursphase der gymnasialen Oberstufe in den Klassenstufen 11 und 12 wird nicht mehr in Klassen-, sondern in Kursform organisiert. Die Ergebnisse dieser Halbjahreskurse werden zum größten Teil in das Abiturzeugnis eingebracht. Dabei wird ein hohes Maß an Selbstständigkeit erwartet, das auch bei anschließender Aufnahme eines Studiums unerlässlich ist.
Wer das Gymansium ohne Abitur verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Ansprechpartner
Staatliches Schulamt Südthüringen
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Telefon Festnetz: 03681 73410-0
Fax: 03681 73410-9
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Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule
Staatliches Gymnasium Oberhof Spezialschule für Sport
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Stadtverwaltung Oberhof
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Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Schulen
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Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
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Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015