Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer Festsetzung

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)

    Grundsteuerpflichtig sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag  mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.

    Fälligkeit der Grundsteuer:
    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Am Ettersberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 23

    99439 Am Ettersberg

    Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 07:30-10:30 Uhr Hinweis: Einwohnermeldeamt zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 036452 785-21

    Telefon Festnetz: 036452 785-0

    E-Mail: info@am-ettersberg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Am Ettersberg

    Empfänger: Gemeinde Am Ettersberg

    IBAN: DE05 1203 0000 0000 9095 15

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin (DKB)

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Am Ettersberg - Steuern & Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 23

    99439 Am Ettersberg

    Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036452 78511

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundstückskauf, Bemessung, Grundsteuermesszahl, Grundsteuer, Steuer, Sachwert, Grundbesitz, Ertragswert, Substanzsteuer, Realsteuer, Einheitswert, Steuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English